Das ist Kindergarten

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Zu den Romanen von Gert Ledig Die Stalinorgel (1955) und Vergeltung (1956)

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Steuererklärung 2025

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Erscheint ca. Mitte Januar 2026

Kurt Wiedemann

Steuererklärung 2025

Ratgeber für die Veranlagung 2025 plus Steuerfreibeträge 2026

8. Auflage 2026

ca. 72 Seiten, DIN A4

ISBN 978-3-944970-82-0

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Steuerliche Veränderungen und neue Urteile für 2025 und 2026

Bundestag und Bundesrat haben wieder steuerliche Änderungen verabschiedet, die sich bei der Steuererklärung 2025 auswirken. Gleichzeitig hat die neue Bundesregierung Steueränderungen ab dem Steuerjahr 2026 beschlossen. Zusätzlich hat der Bundesfinanzhof in München wieder grundsätzliche Urteile gefällt. Alle Änderungen und Neuerungen wurden in den Ratgeber “Steuererklärung 2025” aufgenommen.

Wer richtig absetzt, wird belohnt!

Typische Aufwendungen der Beschäftigten im Bildungsbereich sind Arbeits- und Unterrichtsmaterialien, die Home-Office-Pauschale bzw. Tagespauschale für Lehrkräfte, ggf. ein Arbeitszimmer, Computerabschreibung und digitale Wirtschaftsgüter, Klassenfahrten, Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Fortbildungen, Telefon- und Portokosten, Fachbücher und Fachzeitschriften, Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, GEW-Beitrag und berufliche Versicherungen. Eine Steuererklärung ist deshalb sinnvoll. Genaue Informationen dazu geben wir Ihnen in dieser vollständig aktualisierten Auflage. Mit zusätzlichen Kapiteln für Anwärter*innen / Referendar*innen und Rentner*innen/Pensionär*innen. Sowie Informationen über Nebeneinkünfte und außergewöhnliche Belastungen sowie über die Möglichkeit, Vorsorgeaufwendungen vorauszubezahlen und steuerlich wirksam werden zu lassen.

Es geht unter anderem auch um folgende Veränderungen:

So haben sich die Regelungen um den Arbeitsplatz zu Hause grundlegend geändert. Alle Lehrkräfte, die keinen eigenen Arbeitsplatz an der Schule haben, können anstelle des früheren Arbeitszimmers nun eine Tagespauschale bis höchstens 1.260 Euro jährlich absetzen. Der Bundesfinanzhof hat entschhieden, dass auch Ruheständler neben ihrem Gewerkschaftsbeitrag ihre Aufwendungen für die Gewerkschaft steuerlich geltend machen können.                                                                       

Weiterhin steuerlich absetzbar:

-         Neue Entfernungspauschale ab 2026

-         Mobilitätsprämie /Aufhebung der Befristung

-         Erhöhung des Kindergeldes, Kinderfreibeträge, Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

-         Wahlmöglichkeit bei der Absetzbarkeit von digitalen Wirtschaftsgütern wie z.B. Computern

-         Kosten für Schulhund

-         Beruflicher Risikobereich bei Versicherungen

-         Erhöhung der Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen

-         Neue Steuerwerte und Freibeträge bei Beginn der Rente und Pension

-         Anhebung des Unterhalthöchstbeitrages und des „Besonderen Unterhaltes“

-         Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und der Ehrenamtspauschale ab 2026

-         Nebeneinkünfte und Erhöhung des Minijobbetrages

Der Autor Kurt Wiedemann war bis 2022 langjähriger ehrenamtlicher Richter beim Finanzgericht Baden-Württemberg. Er führte für die GEW die Arbeitszimmerklage über den Bundesfinanzhof bis zum Bundesverfassungsgericht.

Herausgegeben von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg.