Jahrbuch-Aktualisierungsservice

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
 
acht- bis zehnmal im Jahr stellt die Redaktion des GEW-Jahrbuchs mit dem „Jahrbuch-Update-Service“ einen Änderungsdienst zum aktuellen GEW-Jahrbuch ins Netz: neue und überarbeitete Texte zum Schul- und Dienstrecht in Baden-Württemberg. Diese Dateien sind gewissermaßen bereits Änderungen für das nächstjährige Jahrbuch. Sie waren bisher ein kostenloser Service und nicht ein Anrecht, das mit dem Kauf eines GEW-Jahrbuches erworben wurde.
 
Der „Jahrbuch-Update-Service“ wurde bisher auf der Webseite des Süddeutschen Pädagogischen Verlags (SPV) als pdf-Datei abgelegt und war im Erscheinungsjahr des Jahrbuchs für jedermann zugänglich und abrufbar.
 
Wir bitten um Verständnis, dass wir dieses Verfahren nun ändern wollen.
Die Dateien des „Jahrbuch-Update-Service“ werden zukünftig nicht mehr auf den Seiten des Süddeutschen Pädagogischen Verlags bereitgestellt. Ab November 2015 wird der kostenlose „Jahrbuch-Update-Service“ nur noch an GEW-Mitglieder (die durch ihren Beitrag die Leistungen der GEW unterstützen) geliefert bzw. nur diesen zugänglich gemacht:
 
1. Wie bisher wird künftig automatisch an alle Vorstandsmitglieder, Personalräte, Vertrauensleute, Schwerbehinderten-Vertrauensleute, Beauftragte für Chancengleichheit, Mitglieder von Schulleitungen, die der GEW angehören, über eine neue "Jahrbuch-Update-Service-Datei" informiert und ein Link auf die neue Ausgabe zugesandt.
 
2. Sonstige GEW-Mitglieder haben zwei Möglichkeiten:
 
a) Anmeldung zu einem Newsletter, der sie regelmäßig über das Erscheinen eine neuen Jahrbuch-Update-Service informiert und einen entsprechenden Link enthält:
- Mitgliederbereich der GEW-Homepage (www.gew.de/meine-gew/)
- Anmeldung als Mitglied mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum
- Link ganz unten rechts auf "Jahrbuch-Update-Service"
- Link für "Mailingliste Jahrbuch-Update-Service"
- Eintrag in Mailingliste
 
b) direkter Zugriff auf Dateien des Jahrbuch-Update-Service:
- Mitgliederbereich der GEW-Homepage (www.gew.de/meine-gew/)
- Anmeldung als Mitglied mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum
- Link ganz unten rechts auf "Jahrbuch-Update-Service"
- Link für "Alle Jahrbuch-Updates"
 
Nach wie vor werden wir darüber hinaus einem begrenzten Kreis von Personen den „Jahrbuch-Update-Service“ zugänglich machen, obwohl sie der GEW nicht angehören, beispielsweise Landtagsabgeordneten, Mitgliedern des Landeselternbeirats, des Landesschülerbeirats des Landesschulbeirats, Journalisten, Angehörigen anderer DGB-Gewerkschaften oder anderer GEW-Landesverbände.
 
Interessenten aus diesem Kreis bitten wir, uns per Mail mit Angabe auch des Namens und der Funktion, ihr Interesse am „Jahrbuch-Update-Service“ mitzuteilen
(Mail an: jus@spv-s.de). Wir tragen Sie dann in die Mailingliste ein.
 
Mit freundlichen Grüßen

Michael Rux
Verantwortlicher Redakteur des Jahrbuchs

Michael Schulze
Süddeutscher Pädagogischer Verlag / GEW


Das GEW-Jahrbuch – Printausgabe, CD-ROM und Jahrbuchservice – sind urheberrechtlich geschützt. Der Jahrbuchservice ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Süddeutschen Pädagogischen Verlag. Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung kopiert, eingescannt, in ein Netzwerk oder ins Internet eingestellt werden (§ 52 UrhG). Dies gilt auch für Intranets von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Weitere Informationen zum Urheberrecht sind im GEW-Jahrbuch S. 822 . abgedruckt.

Jahrbuch-Aktualisierungsservice

Die Jahrbuch-Redaktion informiert das ganze Jahr über wichtige Neuerungen im Schul- und Dienstrecht. Diese Serviceleistung steht exklusiv allen GEW-Mitgliedern im Mitgliederbereich der GEW unter „www.gew-bw.de/spv/jahrbuch-aktualisierungsservice“ zur Verfügung. Schauen sie dort einfach regelmäßig vorbei, damit Sie immer auf dem neusten Stand bleiben.

 

Jahrbuch 2026 - Korrektur

§ 9 Abs. 1 der Realschulversetzungsordnung

Liebe Kolleg*innen,

mit Bedauern muss ich untenstehende Informationen der GEW-Jahrbuchredaktion weitergeben. Wenn ihr Sammelbestellungen in Auftrag gegeben habt, gebt diese Information bitte weiter:

Im aktuellen GEW-Jahrbuch 2026 fehlt bei § 9 Abs.1 der Realschulversetzungsordnung leider ein wichtiger Satz.

Im Jahrbuch auf Seite 736 steht:

(1) Als maßgebende Fächer für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse gelten, sofern sie in der schuleigenen Stundentafel für die jeweilige Klasse ausgewiesen sind, Religionslehre oder Ethik, Deutsch, Geschichte, Geographie, Biologie, Chemie, Physik, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung, Gemeinschaftskunde, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Sport, Musik und Bildende Kunst, das gewählte Wahlpflichtfach sowie Informatik und Medienbildung.

Dieser Text ist unvollständig!

Es fehlt dieser wichtige Satz:

Wäre eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend; dies gilt nicht für das Wahlpflichtfach Sport.

Die Redaktion bittet um Entschuldigung!

Mit kollegialen Grüßen

Inge Goerlich, Redaktion GEW-Jahrbuch

Raabestr. 24, 72762 Reutlingen, (07121)21579, Mobil 0172 7411627

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
 
acht- bis zehnmal im Jahr stellt die Redaktion des GEW-Jahrbuchs mit dem „Jahrbuch-Update-Service“ einen Änderungsdienst zum aktuellen GEW-Jahrbuch ins Netz: neue und überarbeitete Texte zum Schul- und Dienstrecht in Baden-Württemberg. Diese Dateien sind gewissermaßen bereits Änderungen für das nächstjährige Jahrbuch. Sie waren bisher ein kostenloser Service und nicht ein Anrecht, das mit dem Kauf eines GEW-Jahrbuches erworben wurde.
 
Der „Jahrbuch-Update-Service“ wurde bisher auf der Webseite des Süddeutschen Pädagogischen Verlags (SPV) als pdf-Datei abgelegt und war im Erscheinungsjahr des Jahrbuchs für jedermann zugänglich und abrufbar.
 
Wir bitten um Verständnis, dass wir dieses Verfahren nun ändern wollen.
Die Dateien des „Jahrbuch-Update-Service“ werden zukünftig nicht mehr auf den Seiten des Süddeutschen Pädagogischen Verlags bereitgestellt. Ab November 2015 wird der kostenlose „Jahrbuch-Update-Service“ nur noch an GEW-Mitglieder (die durch ihren Beitrag die Leistungen der GEW unterstützen) geliefert bzw. nur diesen zugänglich gemacht:
 
1. Wie bisher wird künftig automatisch an alle Vorstandsmitglieder, Personalräte, Vertrauensleute, Schwerbehinderten-Vertrauensleute, Beauftragte für Chancengleichheit, Mitglieder von Schulleitungen, die der GEW angehören, über eine neue "Jahrbuch-Update-Service-Datei" informiert und ein Link auf die neue Ausgabe zugesandt.
 
2. Sonstige GEW-Mitglieder haben zwei Möglichkeiten:
 
a) Anmeldung zu einem Newsletter, der sie regelmäßig über das Erscheinen eine neuen Jahrbuch-Update-Service informiert und einen entsprechenden Link enthält:
- Mitgliederbereich der GEW-Homepage (www.gew.de/meine-gew/)
- Anmeldung als Mitglied mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum
- Link ganz unten rechts auf "Jahrbuch-Update-Service"
- Link für "Mailingliste Jahrbuch-Update-Service"
- Eintrag in Mailingliste
 
b) direkter Zugriff auf Dateien des Jahrbuch-Update-Service:
- Mitgliederbereich der GEW-Homepage (www.gew.de/meine-gew/)
- Anmeldung als Mitglied mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum
- Link ganz unten rechts auf "Jahrbuch-Update-Service"
- Link für "Alle Jahrbuch-Updates"
 
Nach wie vor werden wir darüber hinaus einem begrenzten Kreis von Personen den „Jahrbuch-Update-Service“ zugänglich machen, obwohl sie der GEW nicht angehören, beispielsweise Landtagsabgeordneten, Mitgliedern des Landeselternbeirats, des Landesschülerbeirats des Landesschulbeirats, Journalisten, Angehörigen anderer DGB-Gewerkschaften oder anderer GEW-Landesverbände.
 
Interessenten aus diesem Kreis bitten wir, uns per Mail mit Angabe auch des Namens und der Funktion, ihr Interesse am „Jahrbuch-Update-Service“ mitzuteilen
(Mail an: jus@spv-s.de). Wir tragen Sie dann in die Mailingliste ein.
 
Mit freundlichen Grüßen

Michael Rux
Verantwortlicher Redakteur des Jahrbuchs

Michael Schulze
Süddeutscher Pädagogischer Verlag / GEW


Das GEW-Jahrbuch – Printausgabe, CD-ROM und Jahrbuchservice – sind urheberrechtlich geschützt. Der Jahrbuchservice ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Süddeutschen Pädagogischen Verlag. Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung kopiert, eingescannt, in ein Netzwerk oder ins Internet eingestellt werden (§ 52 UrhG). Dies gilt auch für Intranets von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Weitere Informationen zum Urheberrecht sind im GEW-Jahrbuch S. 822 . abgedruckt.

Jahrbuch-Aktualisierungsservice

Die Jahrbuch-Redaktion informiert das ganze Jahr über wichtige Neuerungen im Schul- und Dienstrecht. Diese Serviceleistung steht exklusiv allen GEW-Mitgliedern im Mitgliederbereich der GEW unter „www.gew-bw.de/spv/jahrbuch-aktualisierungsservice“ zur Verfügung. Schauen sie dort einfach regelmäßig vorbei, damit Sie immer auf dem neusten Stand bleiben.

 

Jahrbuch 2026 - Korrektur

§ 9 Abs. 1 der Realschulversetzungsordnung

Liebe Kolleg*innen,

mit Bedauern muss ich untenstehende Informationen der GEW-Jahrbuchredaktion weitergeben. Wenn ihr Sammelbestellungen in Auftrag gegeben habt, gebt diese Information bitte weiter:

Im aktuellen GEW-Jahrbuch 2026 fehlt bei § 9 Abs.1 der Realschulversetzungsordnung leider ein wichtiger Satz.

Im Jahrbuch auf Seite 736 steht:

(1) Als maßgebende Fächer für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse gelten, sofern sie in der schuleigenen Stundentafel für die jeweilige Klasse ausgewiesen sind, Religionslehre oder Ethik, Deutsch, Geschichte, Geographie, Biologie, Chemie, Physik, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung, Gemeinschaftskunde, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Sport, Musik und Bildende Kunst, das gewählte Wahlpflichtfach sowie Informatik und Medienbildung.

Dieser Text ist unvollständig!

Es fehlt dieser wichtige Satz:

Wäre eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend; dies gilt nicht für das Wahlpflichtfach Sport.

Die Redaktion bittet um Entschuldigung!

Mit kollegialen Grüßen

Inge Goerlich, Redaktion GEW-Jahrbuch

Raabestr. 24, 72762 Reutlingen, (07121)21579, Mobil 0172 7411627